Als Auszubildende und werdende Mutter hast du bestimmte Rechte, die du kennen solltest. Das Mutterschutzgesetz schützt dich vor Nachteilen in deiner Ausbildung und sorgt für deinen Gesundheitsschutz. Außerdem kannst du mit deinem Ausbildungsbetrieb eine verständnisvolle Lösung finden, um deine Ausbildung fortzusetzen. Dabei sind auch die Risiken, die mit der Schwangerschaft verbunden sind, die Wiederaufnahme der Ausbildung nach der Geburt und die psychologische Unterstützung zu beachten.

Wenn du schwanger in der Ausbildung bist, stehst du vor vielen Herausforderungen. Sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb müssen sich auf neue Gegebenheiten einstellen und verantwortungsvoll mit den Herausforderungen umgehen. Im folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen!

Wenn du schwanger in der Ausbildung bist können die Herausforderungen vielfältig sein

Neben den körperlichen Veränderungen und gesundheitlichen Aspekten, die mit einer Schwangerschaft einhergehen, musst du auch die Balance zwischen Ausbildung und Schwangerschaft finden. Dies erfordert oftmals eine hohe Belastbarkeit und Organisation, um den Anforderungen in der Ausbildung gerecht zu werden und gleichzeitig auf die Bedürfnisse deiner Schwangerschaft zu achten. Zudem können Unsicherheiten bezüglich deiner Zukunftsperspektiven und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entstehen.

Wie viel Stunden darf ich arbeiten, wenn ich schwanger in der Ausbildung bin?

Für alle (werdenden) Mütter, einschließlich Auszubildender, die schwanger in der Ausbildung sind, gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es behandelt die Themen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen, und gewährleistet den optimalen Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Mit der Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2018 hast du als Schwangere nun mehr Mitspracherecht bei deinen Arbeitszeiten. Grundsätzlich kannst du als schwangere Auszubildende höchstens 8 Stunden und 30 Minuten pro Tag arbeiten (Minderjährige nur 8 Stunden).
Wenn du dich körperlich wohl fühlst, kannst du eine Erlaubnis der zuständigen Behörde beantragen und deine Arbeitszeiten verlängern.
Das neue Mutterschutzgesetz erlaubt es Schwangeren auch, an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 22 Uhr zu arbeiten.
Aber: Als Schwangere darfst du nicht für Nachtschichten oder Schichten ab 22 Uhr eingeplant werden.

Als werdende Mutter musst du auch regelmäßig zum Arzt gehen, um deine Gesundheit und die deines ungeborenen Kindes zu überprüfen. Normalerweise solltest du deine Vorsorgetermine in deiner Freizeit erledigen. Wenn das mal nicht möglich ist, darfst du auch während deiner Arbeitszeit zur Untersuchung gehen, ohne dass du die Zeit nachholen musst. Dein Arbeitgeber muss dich für diese Arztbesuche freistellen! Außerdem hast du das Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit nach Feierabend von mindestens elf Stunden.

Das Mutterschutzgesetz umfasst zum Beispiel folgende Aspekte:

  • Mutterschutzfristen
  • Beschäftigungsverbot
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsschutz
  • Pflichten der Arbeitgeber

Detaillierte Informationen findest du im „Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Außerdem enthält er eine Checkliste mit den wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich schwanger in der Ausbildung bin?

Für schwangere Auszubildende gilt wie bereits gesagt das Mutterschutzgesetz, das auch vor Kündigung schützt. Sobald dein Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft weiß, kannst du während der ganzen Schwangerschaft und bis mindestens vier Monate nach der Geburt deines Kindes nicht gekündigt werden. Das gilt auch für die Probezeit. Das Gesetz hat Vorrang vor den vertraglichen Vereinbarungen mit deinem Arbeitgeber.

Besonderer Fall: Wenn du deinem Arbeitgeber nicht gesagt hast, dass du ein Kind bekommst und er dich kündigt, reicht es für den Kündigungsschutz auch aus, wenn du die Schwangerschaft oder die Geburt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilst.

Wenn du Schwanger in der Ausbildung bist, gewährt dir das Mutterschutzgesetzt besonderen Schutz am Arbeitsplatz.

Was ist tabu, wenn ich schwanger in der Ausbildung bin?

Wenn dein Kind wächst und somit dein Bauch größer wird, kann es schwieriger werden, bestimmte Tätigkeiten auszuführen. Längeres Stehen kann so vielleicht zu Wassereinlagerungen in den Beinen führen und gerade in den Sommermonaten haben viele Schwangere mit Kreislaufproblemen zu kämpfen.

Um diesen Beschwerden entgegenzuwirken, dürfen werdende Mütter bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben. Generell verboten sind:

  • Arbeiten, bei denen du dich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen musst.
  • Das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen.
  • Arbeiten, bei denen du als Auszubildende mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommst.
  • Arbeiten, durch die du als Azubi Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt bist.
  • Nach dem fünften Monat darfst du als Azubi nicht mehr als vier Stunden täglich stehen.
  • Akkord- und Fließbandarbeit dürfen weder Schwangere noch stillende Mütter ausführen.
  • Ist der Arbeitsplatz nicht für Schwangere geeignet und gefährdet dieser die Gesundheit von dir und deinem Kind, kann der Arzt ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverbot aussprechen. Das Ausbildungsgehalt wird weiter von deinem Arbeitgeber bezahlt.

Bis wann darf ich arbeiten, wenn ich schwanger in der Ausbildung bin?

Du kannst zu Hause bleiben und dich schonen, sobald die Mutterschutzfrist beginnt. Diese startet 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Wenn du möchtest, kannst du aber auch weiterarbeiten, um beispielsweise  Fehlzeiten auszugleichen oder die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden. Natürlich kannst du diese Entscheidung jederzeit rückgängig machen, wenn dir die Arbeit zu anstrengend wird.

Nach der Geburt ist es dir 8 bzw. 12 Wochen (Mehrlingsgeburten und Frühchen) gesetzlich verboten, zu arbeiten. Hier besteht das Beschäftigungsverbot!

Allerdings: Sollte eine Zwischen- oder Abschlussprüfung in diesem Zeitraum stattfinden, kannst du diese Prüfungen ablegen, da sie nicht als Teil deines Arbeitsverhältnisses angesehen werden und somit rechtlich erlaubt sind.

 

Muss ich die Ausbildung verlängern, wenn ich schwanger bin?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die deinen Ausbildungsabschluss beeinflussen: Gesundheit, Fehlzeiten und Geburtstermin. Wenn du dich gesundheitlich fit fühlst, kannst du deine Prüfungen machen. Auch wenn die Termine für die Zwischen- oder Abschlussprüfung in deine Mutterschutzfristen fallen, darfst du sie ablegen. Die Ausbildungsdauer bleibt gleich!

Wenn du aber wegen deinem Befinden schon während der Schwangerschaft oft gefehlt hast und die Abschlussprüfung nicht schaffst, kannst du bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit beantragen. So hast du bessere Chancen, auch mit Baby dein Ausbildungsziel zu erreichen und deine Ausbildung abzuschließen. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb der Verlängerung deiner Ausbildung zustimmen. Deshalb wird er vor der Entscheidung der zuständigen Stelle angehört.

Kann ich meine Ausbildung verkürzen, wenn ich schwanger bin?

Du bist im letzten Ausbildungsjahr und das Ende deiner Ausbildung ist in Sicht. Aber du hast gerade erfahren, dass deine Abschlussprüfung kurz vor oder an dem Tag der Geburt stattfindet? Dann kannst du über eine Verkürzung deiner Ausbildung nachdenken. Voraussetzung ist, dass du sehr gute oder gute Noten in der Berufsschule hast und wenig gefehlt hast. Mit deinem Ausbildungsbetrieb stimmst du den Antrag bei der zuständigen Behörde ab, wie zum Beispiel IHK, HWK oder LWK.

Auch für den Betrieb ergeben sich Herausforderungen, wenn du schwanger in der Ausbildung bist

Dein Betrien muss sicherstellen, dass dein Arbeitsplatz den gesetzlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls an deine Bedürfnisse als Schwangere in der Ausbildung angepasst wird. Zudem ist eine flexible und unterstützende Haltung gefragt, um dir die nötige Unterstützung zukommen zu lassen. Dies kann beispielsweise durch die Gewährung von Sonderurlaub, die Anpassung von Arbeitszeiten oder die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsumfelds geschehen.

Die Kommunikation und Transparenz zwischen dir als Schwangere in der Ausbildung und deinem Ausbildungsbetrieb sind in dieser Phase besonders wichtig, um eventuelle Bedenken oder Anliegen zu besprechen und gemeinsame Lösungen zu finden. Zudem ist es entscheidend, dass beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, um eine verantwortungsvolle und respektvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Insgesamt erfordert eine Schwangerschaft in der Ausbildung ein hohes Maß an Verständnis, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent von allen Beteiligten, um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern und eine positive Entwicklung in Beruf und Familie zu ermöglichen.

Schwangere in der Ausbildung und ihre Ausbildungsbetriebe stehen somit vor verschiedenen Herausforderungen, wenn es um die Fortsetzung der Ausbildung während der Schwangerschaft geht. Einige der Herausforderungen, die auftreten können, hat heyJobstarter für Euch zusammengefasst:

    1. Arbeitsplatzanpassungen: Dein Ausbildungsbetrieb muss möglicherweise deinen Arbeitsplatz an deine Bedürfnisse als Schwangere in der Ausbildung anpassen, um deine Sicherheit und dein Wohlbefinden zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise ergonomische Anpassungen oder die Bereitstellung von geeigneten Arbeitsmaterialien.
    2. Flexibilität und Unterstützung: Als Schwangere in der Ausbildung benötigst du möglicherweise flexible Arbeitszeiten, um Arzttermine wahrnehmen zu können oder um dich ausreichend auszuruhen. Eine unterstützende und verständnisvolle Haltung deines Ausbildungsbetriebs ist in dieser Phase besonders wichtig.
    3. Kommunikation und Transparenz: Sowohl du als Schwangere in der Ausbildung als auch dein Ausbildungsbetrieb solltet offen miteinander kommunizieren, um eventuelle Bedenken oder Anliegen zu besprechen. Transparenz bezüglich der Rechte und Pflichten auf beiden Seiten ist entscheidend für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Schwangeren und des Betriebs.
    4. Gesundheitsvorsorge: Dein Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass du als Schwangere in der Ausbildung in einem gesunden und sicheren Arbeitsumfeld arbeitest. Dazu gehört, dass du vor möglichen Gefahren geschützt wirst, die deine Gesundheit oder die deines Kindes beeinträchtigen könnten. Außerdem solltest du regelmäßig zu den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen gehen, um deine Gesundheit und die deines Kindes zu überwachen.
    5. Ausbildungsfortsetzung nach der Geburt: Nach der Geburt deines Kindes hast du das Recht, deine Ausbildung fortzusetzen. Dazu musst du dich mit deinem Ausbildungsbetrieb über die Modalitäten der Wiederaufnahme der Ausbildung einigen. Dies kann beispielsweise die Anpassung der Arbeitszeiten, die Nutzung von Teilzeit- oder Fernlernmöglichkeiten oder die Verlängerung der Ausbildungsdauer umfassen. Zudem solltest du dich über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung informieren, um eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten.
    6. Psychologische Unterstützung: Eine Schwangerschaft in der Ausbildung kann auch psychisch belastend sein. Du kannst dich mit Ängsten, Stress oder Konflikten konfrontiert sehen, die deine Stimmung und dein Wohlbefinden beeinflussen können. In solchen Fällen ist es wichtig, dass du dir professionelle Hilfe suchst, um deine Situation zu bewältigen. Dies kann beispielsweise durch eine Beratungsstelle, eine Psychotherapie oder eine Selbsthilfegruppe geschehen. Zudem kannst du dich an deine Familie, Freunde oder andere Vertrauenspersonen wenden, um Unterstützung und Rat zu erhalten.
    7. Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierung: Als Schwangere in der Ausbildung kannst du mit Vorurteilen oder Diskriminierung konfrontiert sein. Dein Ausbildungsbetrieb sollte Maßnahmen ergreifen, um ein diskriminierungsfreies Umfeld zu gewährleisten und dein Wohlbefinden als Schwangere in der Ausbildung zu schützen.
    8. Rechtliche Aspekte: Die gesetzlichen Rechte von Schwangeren in der Ausbildung sind durch das Mutterschutzgesetz, die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Das Mutterschutzgesetz gewährt dir als werdende Mutter einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Es regelt unter anderem ein generelles Beschäftigungsverbot für die Zeit vor und nach der Entbindung, den Kündigungsschutz sowie das Recht auf Mutterschaftsurlaub. Du hast zudem Anspruch auf Elternzeit, um dich um dein Neugeborenes zu kümmern. Diese kannst du in Absprache mit deinem Arbeitgeber nehmen und dir eine berufliche Auszeit gönnen. Des Weiteren hast du als Schwangere in der Ausbildung Anspruch auf Elterngeld, das einen Einkommensersatz während der Elternzeit darstellt.
    9. Karriereverzögerungen: Eine Schwangerschaft in der Ausbildung kann zu Verzögerungen in deinem Karriereverlauf führen, insbesondere wenn du deine Ausbildungszeit aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit verlängern musst.
    10. Finanzielle Schwierigkeiten: Als Schwangere in der Ausbildung kannst du mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert sein, insbesondere wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit deiner Schwangerschaft zu decken. Zudem kann eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit zu Einkommenseinbußen führen.
    11. Ausbildungsfortsetzung nach der Geburt: Die Ausbildungsfortsetzung nach der Geburt kann auf verschiedene Weisen gestaltet werden, um den Bedürfnissen der jungen Mutter gerecht zu werden und gleichzeitig die Ausbildung fortzusetzen. Einige Möglichkeiten, die in Betracht gezogen werden können,hat hey-jobstrter für Euch aufgelistet:
  • Teilzeitausbildung: Die Umstellung auf eine Teilzeitausbildung ermöglicht es der jungen Mutter, sich sowohl um ihr Kind zu kümmern als auch die Ausbildung fortzusetzen. Dies erlaubt eine flexiblere Zeiteinteilung und kann so dabei helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
  • Fernunterricht: In einigen Fällen ist es möglich, Teile der Ausbildung im Fernunterricht zu absolvieren. Dies ermöglicht es der jungen Mutter, von zu Hause aus zu lernen und sich um ihr Kind zu kümmern.
  • Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen: Die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen, wie beispielsweise Krippen oder Tagesmüttern, kann es der jungen Mutter ermöglichen, ihr Kind während der Ausbildungszeit gut versorgt zu wissen, während sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren kann.

Es ist wichtig, dass du als Schwangere und dein Ausbildungsbetriebe gemeinsam Lösungen erarbeitet, um die Ausbildungsfortsetzung nach der Geburt bestmöglich zu gestalten.

Fazit: Wenn du schwanger in der Ausbildung bist, ist es entscheidend, deine berufliche und familiäre Situation zu planen und deine Interessen zu wahren. Eine einfühlsame Herangehensweise von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben ist erforderlich, um die Ausbildung erfolgreich fortzusetzen. Die Anerkennung der Risiken und die gemeinsame Planung der Ausbildungsfortsetzung sind unerlässlich. Zudem ist eine umfassende psychologische Unterstützung für Schwangere in der Ausbildung von großer Bedeutung, um ihre psychische Gesundheit zu fördern und die Herausforderungen zu bewältigen.