Der folgende Artikel von Helena Schwesinger ist aus einem m80-Redaktions-Workshop entstanden.


An diesem Tag hat es 20°C in München, die Sonne scheint und das Geschnatter von 30.000 Menschen erfüllt den Marienplatz. Es ist Donnerstag, 10. Mai, Christi Himmelfahrt, aber anstatt in die Kirche zu gehen, haben sich ebendiese 30.000 Menschen hier versammelt, um mit Schildern, beschriftet mit „Wir sind alle verdächtig“ und „ Freiheit macht glücklich“ vom Marienplatz bis zum Odeonsplatz zu marschieren. Sie alle gehören zum Bündnis „noPAG“. No was?

PAG ist die Abkürzung für Polizeiaufgabengesetz. Das Polizeiaufgabengesetz legt fest, was die Polizei darf, um Verbrechen zu verhindern und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Das PAG wurde erstmals im Jahr 1955 erlassen und seitdem mehrmals überholt. Auch in diesem Jahr steht eine Neuerung an, am Dienstag, 15.05. wurde sie verabschiedet. Grund dafür: Die neuen Datenschutzrichtlinien der EU und die damit einhergehende Notwendigkeit einer Erneuerung des Gesetzes. Aber warum demonstrieren so viele Menschen gegen dieses neue Gesetz? Polizei ist Ländersache, das heißt jedes Bundesland entscheidet selbst, inwiefern die Gesetze geändert werden. Die Regierung in Bayern will die Befugnisse der Polizei ausweiten und hat dazu einige Inhalte in den Gesetzesentwurf aufgenommen, die vielen Menschen nicht passen. Folgende Punkte sind im neuen PAG unter anderem festgeschrieben:

  • Einsätze der Polizei werden mit Bodycams gefilmt
  • Die Polizei darf Daten aus der Cloud sicherstellen und löschen
  • Die Polizei darf Chats in Messengern wie WhatsApp mitlesen
  • Die Polizei darf Spitzel in Chats einschleusen
  • Die Polizei darf in Telefongespräche eingreifen und Briefe abfangen
  • Die DNA von Verdächtigen darf vorbeugend untersucht werden

© Florian Perzl

Die wichtigste Neuerung ist, dass diese Maßnahmen dann schon bei „drohender Gefahr“ und nicht, wie bislang bei „konkreter Gefahr“ eingesetzt werden dürfen. „Konkrete Gefahr“ bedeutet grob, dass Zeit und Ort des Verbrechens bekannt sind, „drohende Gefahr“, dass die Möglichkeit eines Verbrechens besteht. Und genau das ist das Hauptargument der Kritiker. Sie finden, dass der Begriff zu ungenau ist und fürchten, dass, mit ein bisschen Pech, jeder in die Fänge der Polizei geraten könnte.

Die Gegner des PAG sehen die Privatsphäre und Freiheit der Bürger, eines der wichtigsten Grundrechte, in Gefahr. Thomas Petri, Landesbeauftragter für Datenschutz sagte dazu: „Wenn das Schule macht, werden wir über kurz oder lang in ganz Deutschland keinen freien Raum mehr haben […].“ Claudia Stamm, eine fraktionslose Abgeordnete aus dem bayerischen Landtag schrieb auf Facebook über das geplante Gesetz: „Offensichtlich möchte das Innenministerium die bayerische Polizei möglichst schnell und umfassend mit geheimdienstlichen Befugnissen aufrüsten. Mit dem neuen PAG schafft die CSU eine Polizeibehörde, deren Befugnisse einzigartig in Deutschland sind. Nie hat es in Deutschland seit 1945 eine Polizei mit so weitreichenden Befugnissen in Grundrechte der Menschen gegeben.“ Nicht nur Claudia Stamm sieht das so. Viele befürchten, dass Bayern mit dem neuen Gesetz zu den Zeiten des Nationalsozialismus zurückkehrt und das die Polizei sich immer mehr in Richtung einer Geheimpolizei entwickelt. Im Landtag stellen sich vor allem Grüne, SPD und FDP gegen den Gesetzesentwurf, die CSU, von der der Vorschlag kommt, ist geschlossen dafür. Die Befürworter, hauptsächlich CSUler, argumentieren, dass das PAG die Bürger schützt und den Datenschutz verbessert, da abgehörte Telefongespräche, der Inhalt von geöffneten Briefen und mitgelesene Chats von einer unabhängigen Stelle geprüft und gefiltert werden müssen. Nach Meinung der CSU musste das Gesetz durchgesetzt werden, um die Möglichkeiten der Polizei zur Verhinderung von Verbrechen, die in den letzten Jahren durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts immer weiter eingeschränkt wurden, zu verbessern. Zur Großdemonstration in München äußerten sich CSU-Politiker kritisch. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete die Demonstranten als von „Lügenpropaganda“ gesteuert, der Bundestagsabgeordnete Michael Kuffer twitterte: „0,3% der Wahlberechtigten in Bayern demonstrieren gegen das neue Polizeiaufgabengesetz. Das ist respektabel und deren gutes Recht. Aber es zeigt auch, dass die Bayern fast vollständig geschlossen hinter unserer konsequenten Sicherheitspolitik und dem neuen PAG stehen.“ Was er nicht bedacht hat. Nicht jeder, der gegen das Gesetz ist, geht deswegen auf eine Demo.

Die Befürworter wollten das Gesetz durchbringen, die Gegner wollten es verhindern beziehungsweise wenigstens einige Inhalte ändern. Bei ihrem Kampf gegen das neue Gesetz schießen einige aber über das Ziel hinaus und verbreiten Falschinformationen. So stimmt es beispielsweise nicht, dass die Polizei in Einsätzen nun Handgranaten einsetzen darf. Dies bleibt weiterhin den SEK-Einheiten aus München und Nürnberg vorbehalten und auch nur auf Anweisung des 

© Florian Perzl

Polizeipräsidenten. Die sogenannte Unendlichkeitshaft, die im Zuge der Debatte um das PAG häufig erwähnt wurde, ist keine Neuerung des PAG. Schon seit 2017 ist es möglich, Gefährder, also Menschen die eine Straftat begehen könnten, zu inhaftieren. Dafür muss aber eine „konkrete Gefahr“ vorliegen und ein Richter muss alle drei Monate über das weitere Vorgehen entscheiden.

Aber welche Folgen hat das PAG und die Debatte darum?

Am 14. Oktober sind Landtagswahlen. Das PAG ist ein Wahlkampfmittel für die CSU, zu deren Kernthemen auch die innenpolitische Sicherheit zählt. Ob das ein kluger Schachzug ist? Fraglich, denn aufmerksam geworden durch die starken Proteste haben sich viele Wähler mit dem PAG und den Konsequenzen für die persönliche Freiheit auseinandergesetzt. Infolgedessen verlor die CSU in Umfragen zur Landtagswahl die absolute Mehrheit.

 

© Florian Perzl

Meiner Meinung nach ist das Polizeiaufgabengesetz ein Angriff auf die in Deutschland ohnehin schon durch Aufschwung rechter Parteien wie der AfD verurachte schwächelnde Demokratie, da Grundrechte eingeschränkt und die Überwachung verstärkt werden. Dadurch entsteht eine Atmosphäre latenten Misstrauens, auch gegenüber der Polizei, dem als „Freund und Helfer“ deklarierten Exekutivorgan Deutschlands. Außerdem ist die Argumentation der Befürworter, der Begriff „drohende Gefahr“ könne gar nicht verfassungswidrig sein, da er vom Verfassungsgericht beschlossen sei, sehr schief. Allerdings ist die Diskussion um das PAG, besonders auf Seiten der Gegner zu einem hysterischen Geschrei verkommen.

Durch die Verbreitung von Falschinformationen wie dem Einsatz von Handgranaten werden irrationale Ängste geschürt und eine Debatte, die eigentlich sachlich geführt werden sollte, aufgepeitscht. Auch haben die Befürworter nicht grundsätzlich Unrecht mit ihren Aussagen. In Einzelfällen können die Gesetze durchaus sinnvoll sein. Das PAG und alles darum herum sollte sehr differenziert betrachtet werden. Meiner Ansicht nach hätte die Regierung das Gesetz nicht erzwingen sollen, sondern hätte mit den Bürgern in Dialog treten, deren Meinung neutral anhören und auf dieser Basis den Gesetzesentwurf neu diskutieren sollen.

Es wäre eine Möglichkeit gewesen, zu zeigen, dass Demokratie in Deutschland funktioniert. Sie hätte genutzt werden sollen.