Alles, was Du über das Aufstiegs-BAföG wissen musst: Förderung, Voraussetzungen und Antragstellung

Erfahre in diesem Beitrag, was das Aufstiegs-BAföG ist und wer gefördert wird. heyJobstarter gibt dir einen Überblick über die finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen, die Förderungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für den Erhalt. Zudem erhältst du wichtige Informationen zur Antragstellung und den Aspekten, die du bei der Erlangung der Förderung beachten solltest.

 

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG, auch bekannt als Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat für alle, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben. Es richtet sich an Fachkräfte, die bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren möchten, um ihre Karrierechancen zu verbessern. Das Gesetz existiert seit 1996 und wurde bisher nur einmal im Jahr 2020 überarbeitet.

 

Wer wird vom Aufstiegs-BAföG gefördert?

Gefördert werden alle Personen, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten, teilnehmen. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung, wie zum Beispiel für den Betriebswirt, Fachmeister, Industriemeister, Fachkrankenpfleger oder Techniker. Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten mit entsprechender Berufspraxis können eine Förderung erhalten. Ausländer sind förderungsberechtigt, wenn sie einen ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen.

 

Wie viel Geld bekommt man durch das Aufstiegs-BAföG?

Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wobei du einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten kannst, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 

Wenn du an einer Vollzeitmaßnahme teilnimmst, kannst du zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners.

Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 963 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

 

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Seit August 2020 werden 50 Prozent der Fördersumme als Zuschuss gewährt, der Rest kann über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW finanziert werden. Bei bestandener Prüfung kann die Hälfte des Darlehens erlassen werden. Die Unterhaltsförderung wird vollständig als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Wird das Aufstiegs-BAföG rückwirkend bezahlt?

Nein, die Förderung kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Beginnst du eine Ausbildung im Januar, beantragst das Aufstiegs-Bafög aber erst im März, bekommst du frühestens ab diesem Monat Geld. Du solltest deshalb darauf achten, den Antrag auf Aufstiegs-Bafög rechtzeitig zu stellen.

 

Wie lange darf man beim Aufstiegs-BAföG krank sein?

Solange du die Teilnahme an der Maßnahme wegen Krankheit oder Schwangerschaft unterbrichst, wird die Förderung bei Krankheit bis zu drei Monate und bei Schwangerschaft bis zu vier Monate weitergeleistet.

 

Wie und wo kann ich den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen?

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG kann online über den Antragsassistenten AFBG Digital gestellt werden, der in einigen Bundesländern verfügbar ist. Die Antragsformulare sind auch auf der Website des BMBF herunterladbar und müssen ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Behörde des Bundeslandes gesendet werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG erhältst du finanzielle Unterstützung für deine Aufstiegsweiterbildung.

Wichtig: So erlangst du die Förderung

  • Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und kann auch virtuelle Unterrichtsformen beinhalten
  • Vollzeitfortbildungen müssen mindestens 25 Unterrichtseinheiten pro Woche vorsehen und innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden
  • Es gibt Einkommensfreibeträge, die bei der Berechnung des Förderanspruchs berücksichtigt werden

    heyJobstarter fasst noch einmal alle Aspekte für Euch zusammen:

    Um das Aufstiegs-BAföG zu beantragen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

     

    • Du musst einen Berufsabschluss oder eine vergleichbare Qualifizierung haben
    • Der Abschluss der Aufstiegs-Fortbildung muss höher sein als der Berufsabschluss, den du bereits besitzt
    • Die Aufstiegs-Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden lang dauern. Dabei ist es egal, ob Du die Fortbildung in Vollzeit oder in Teilzeit machst.
    • Du bereitest Dich auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vor
    • Du bereitest Dich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vor
    • Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
    • Du musst die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen
    • Auch als Studienabbrecher/in oder Abiturient/in ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, kannst du eine AFBG-Förderung erhalten
    • Du musst über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder dich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufhalten
    • Du musst du den Antrag auf Aufstiegs-BAföG rechtzeitig vor Beginn der von Dir angestrebten Maßnahme stellen musst. Der Antrag kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an deinem Wohnsitz gestellt werden.